Einladung zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, den

22.04.2022 um 19.00 Uhr auf dem Clubgelände des TC Rot-Weiss Bönnigheim.

Die Veranstaltung findet im Freien vor dem Clubheim statt.

 

Tagesordnung

1.      Begrüßung

2.      Beschlussfassung über Anträge

3.      Berichte der Vorstandsmitglieder

4.      Bericht der Kassenprüfer

5.      Entlastungen

6.      Wahlen

7.      Erledigung der eingegangenen Anträge

8.      Verschiedenes

a)      Anfragen und Anregungen

b)     Clubdienstkalender

c)      Aussprache

Anträge der Mitglieder müssen gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden, Herrn Martin Haug, mit Begründung eingereicht sein.

Liebe Mitglieder,

wir bitten um Beachtung des aktuellen Hygiene-Konzepts beim Betreten unsere Clubanlage: 210924_Aktuelles Hygienekonzept

Vielen Dank.

Liebe aktive Mitglieder,

die Bewirtung unseres Clubhauses ist wichtig für ein funktionierendes und lebendiges Clubleben. Die momentanen Inzidenzahlen lassen dies auch zu.
Bitte tragt euch in die Liste, welche im Clubheim aushängt, ein. Nur so können wir allen Mitgliedern und unseren Gästen unser gewohntes Ambiente bieten.

Die Bewirtungswoche wie auch ein Arbeitsdienst sind für das Jahr 2021 verpflichtend. Es können natürlich dafür auch die „Pauschalen“ geleistet werden, welche am Ende des Jahres 2021 dann eingezogen werden.

Freundlich grüßen die Wirtschaftsführer.

 

Liebe Mitglieder,

bitte beachtet das Update der Corona-Verordnung: 210609_Vorstandsinfo_Spielbetrieb ab 11_06
Die Verordnung ersetzt die vorangegangene.

Vielen Dank.

Euer
Vorstand

 

Die jährliche Hauptversammlung des Tennisclub Rot-Weiss Bönnigheim fand am 28.05.21 coronakonform im Freien auf dem Clubgelände statt.
Vorstandsvorsitzender Martin Haug eröffnete die Veranstaltung und zog ein Resümee über das vergangene Jahr. Die Verbandsspiele der aktiven Mannschaften und der Jugend, sowie die Hobbyrunde fanden leider nicht statt. Die Doppel- und Mixed-Spiele der beliebten Clubmeisterschaften konnten ausgetragen werden.
Neuerungen gibt es bei den Trainingsaktivitäten: Dem Verein ist es gelungen, Stefan Bohlayer als Vereinstrainer zu gewinnen. Der DTB A-Trainer und Diplom-Sportwissenschaftler wird ab sofort gemeinsam mit Trainerassistent Leon Pfeil die gesamte Jugend trainieren und die aktiven Mannschaften auf die bevorstehende Saison vorbereiten.
Auch in diesem Jahr standen Wahlen der Vorstandspositionen an. In ihren Ämtern wieder gewählt wurden Martin Gärtner (Kassier), Ralf Gildhorn (Stellv. Sportwart), Axel Mann (Wirtschaftsführer) und Rainer Wägerle (Breitensportwart). Veränderungen in der Vorstandschaft gab es durch anstehende Neuwahlen. Andreas Stötter wurde zum Stellv. Vorsitzenden gewählt, Nadine Seufert zur Jugendwartin und Jana Zerweck zur Stellv. Jugendwartin. Die Mitglieder des Vereins haben Peter Kähler, Lukas May, Horst Schollenberger, Inge Trinkner und Désirée Umbach in den Ehrenrat gewählt.
Der Tennisclub blickt hoffnungsvoll auf einen ereignisreichen Sommer. Die Verbandsrunde steht an und das 3. Sonnenberg LK-Turnier ist für den 28. August geplant. Zudem wird die Italienische Woche mit selbstgemachten Pizzen und das traditionelle Oktoberfest stattfinden.

Lieber Mitglieder,

ab 7. Juni gilt die neue Corona-Verordnung:

Inzidenz unter 100 | Öffnungsstufe 1: Mit dem Tag des Außerkrafttretens der Maßnahmen des § 28b Absatz 1 IfSG gemäß § 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG

Max. 20 Personen.
Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises.
Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.
Auf weitläufigen Außensportanlagen sind auch mehrere getrennt voneinander Freizeit- und Amateursport treibende Personengruppen zulässig.

Wettkampfveranstaltungen mit bis zu 20 Sportlerinnen und Sportlern mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien.
Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

 

Inzidenz unter 100 | Öffnungsstufe 2: Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter

Keine Beschränkung für den Freizeit- und Amateursportbetrieb mehr.
Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten nega-tiven Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.
Auf weitläufigen Außensportanlagen sind auch mehrere getrennt voneinander Freizeit- und Amateursport treibende Personengruppen zulässig.

Wettkampfveranstaltungen ohne Beschränkung mit bis zu 250 Zu-schauerinnen und Zuschauern im Freien.
Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

 

Inzidenz unter 100 | Öffnungsstufe 3: Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter

Keine Beschränkung für den Freizeit- und Amateursportbetrieb mehr.
Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten nega-tiven Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.
Auf weitläufigen Außensportanlagen sind auch mehrere getrennt voneinander Freizeit- und Amateursport treibende Personengruppen zulässig.

Wettkampfveranstaltungen ohne Beschränkung mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien.
Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

 

Inzidenz unter 50 | Inzidenz 5 Tage unter 50

Siehe Öffnungsstufe 3.
Die Öffnungsstufe 3 kommt direkt zur Anwendung.
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten.

 

Inzidenz unter 35 | Inzidenz 5 Tage unter 35

Siehe Öffnungsstufe 3.
Entfall Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises.

 

Einladung zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, den 28. Mai 2021 um 19.00 Uhr auf dem Clubgelände des TC Rot-Weiss Bönnigheim.
Die Veranstaltung findet im Freien vor dem Clubheim statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung
2. Beschlussfassung über Anträge
3. Berichte der Vorstandsmitglieder
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastungen
6. Wahlen
7. Erledigung der eingegangenen Anträge
8. Verschiedenes
a) Anfragen und Anregungen
b) Clubdienstkalender
c) Aussprache

Anträge der Mitglieder müssen gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden, Herrn Martin Haug, mit Begründung eingereicht sein. Die Corona-Verordnungen sind einzuhalten und es ist ein Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Veranstaltung zu tragen.

Lieber Mitglieder,

aufgrund der aktuellen Situation sind nur noch Einzel erlaubt.

Die Vorstandschaft

 

Liebe Mitglieder,

nun ist es endlich so weit. Das warten hat ein Ende.
Am Sonntag den 25.04. werden wir unsere Tennisplätze für den Spielbetrieb freigeben. Bitte beachtet die Corona-Regeln und unser Hygienekonzept.
Dieses findet ihr direkt hier Hygiene-Konzept und auf der Clubanlage.

Wir wünschen euch allen viel Spaß beim Tennis.
Der Vorstand

Liebe Mitglieder,

sobald der Termin für die diesjährige Jahreshauptversammlung steht, folgt die Einladung auf der Website und im Nachrichtenblatt.

 

 


Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Beschlussfassung über Anträge
  3. Berichte der Vorstandsmitglieder
  4. Bericht der Kassenführer
  5. Entlastungen
  6. Wahlen
  7. Erledigung der eingegangenen Anträge
  8. Verschiedenes
    a) Anfragen und Anregungen
    b) Clubdienstkalender
    c) Aussprache

Anträge der Mitglieder müssen gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden, Herrn Martin Haug, mit Begründung eingereicht sein.