Durch das Entnahmeverbot des Seewassers sind derzeit nur Platz 1 und 2 bespielbar!
Diese müssen von Hand per Schlauch aus dem Außenbecken bewässert werden!
Gruß
Euer Vorstand
Durch das Entnahmeverbot des Seewassers sind derzeit nur Platz 1 und 2 bespielbar!
Diese müssen von Hand per Schlauch aus dem Außenbecken bewässert werden!
Gruß
Euer Vorstand
Liebe Mitglieder,
am 05.06.22 sind von 12:00-19:00 Uhr die Plätze 4-6 gesperrt.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Der 1. Vorsitzende Martin Haug begrüßte die Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des TC RW Bönnigheim am 22.04.2022. Die Versammlung fand im Freien auf dem Clubgelände statt.
Martin Haug zog ein Resümee über das vergangene Jahr und berichtete über die erneut durch Corona geprägte Saison. Trotz kleinen Einschränkungen konnte der Spielbetrieb durchgezogen werden. Ebenfalls war die Bewirtung des Clubheims in abgespeckter Weise, wieder möglich. Neben den üblichen Bewirtungswochen fanden die traditionellen Pizzawochen und das Oktoberfest, statt.
Im letzten Jahr wurde eine größere Baumaßnahme vor und auf der Tennisanlage vollbracht. Der Verein wurde an das städtische Abwassersystem angeschlossen. Der Anschluss hat einwandfrei funktioniert.
Trotz der Pandemie konnte die Saison planmäßig durchgeführt werden. Besonders erfolgreich waren die Mannschaften Damen 40/1 und Damen 40/2 und wurden mit dem Aufstieg in die Staffelliga und Bezirksstaffel 2 belohnt.
Auch die Clubmeisterschaften fanden Ende des Sommers statt. Beim Damen-Doppel konnten Nadine Seufert und Jana Zerweck und beim Herren-Doppel Andreas Bechtel und Marc Munz das Spiel für sich entscheiden. Das Mixed-Doppel haben Desiree Umbach und Achim Dürr gewonnen.
Neben dem Tennissport fand das erste Cornhole-Turnier auf der Clubanlage statt. Den Sieg konnten sich Lukas May und Ralf Gildhorn sichern.
Mit acht gemeldeten aktiven Mannschaften, sieben Jugendmannschaften und einer Hobby-Mannschaft geht der Verein in der diesjährigen Saison an den Start. Die Mannschaften werden vom Vereinstrainer Stefan Bohlayer trainiert.
Bei den diesjährigen Wahlen wurden wieder gewählt: 1. Vorstand Martin Haug, Schriftführer Reiner Haug, Sportwartin Stephanie Lieb, Vertreterin der Aktiven Laura Stötter, Vertreterin der Passiven Eva-Maria Stötter und Stellvertretende Jugendsportwartin Jana Zerweck. Neu gewählt wurde Breitensportwart Andreas Lang.
Der Tennisclub blickt voller Vorfreude auf einen ereignisreichen Sommer. Die Verbandsrunde beginnt am 07.05.22 und das 4. Sonnenberg LK-Turnier ist für den 27./28. August geplant.
Die Doppel-Clubmeisterschaften finden vom 23.05.-04.06.2022 und die Mixed-Clubmeisterschaften vom 12.09.-01.10.2022 statt.
Das 2. Cornhole-Turnier wird am 18.06.2022 ausgetragen.

Einladung zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, den
22.04.2022 um 19.00 Uhr auf dem Clubgelände des TC Rot-Weiss Bönnigheim.
Die Veranstaltung findet im Freien vor dem Clubheim statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Beschlussfassung über Anträge
3. Berichte der Vorstandsmitglieder
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastungen
6. Wahlen
7. Erledigung der eingegangenen Anträge
8. Verschiedenes
a) Anfragen und Anregungen
b) Clubdienstkalender
c) Aussprache
Anträge der Mitglieder müssen gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden, Herrn Martin Haug, mit Begründung eingereicht sein.
Liebe Mitglieder,
wir bitten um Beachtung des aktuellen Hygiene-Konzepts beim Betreten unsere Clubanlage: 210924_Aktuelles Hygienekonzept
Vielen Dank.
Liebe aktive Mitglieder,
die Bewirtung unseres Clubhauses ist wichtig für ein funktionierendes und lebendiges Clubleben. Die momentanen Inzidenzahlen lassen dies auch zu.
Bitte tragt euch in die Liste, welche im Clubheim aushängt, ein. Nur so können wir allen Mitgliedern und unseren Gästen unser gewohntes Ambiente bieten.
Die Bewirtungswoche wie auch ein Arbeitsdienst sind für das Jahr 2021 verpflichtend. Es können natürlich dafür auch die „Pauschalen“ geleistet werden, welche am Ende des Jahres 2021 dann eingezogen werden.
Freundlich grüßen die Wirtschaftsführer.
Liebe Mitglieder,
bitte beachtet das Update der Corona-Verordnung: 210609_Vorstandsinfo_Spielbetrieb ab 11_06
Die Verordnung ersetzt die vorangegangene.
Vielen Dank.
Euer
Vorstand
Die jährliche Hauptversammlung des Tennisclub Rot-Weiss Bönnigheim fand am 28.05.21 coronakonform im Freien auf dem Clubgelände statt.
Vorstandsvorsitzender Martin Haug eröffnete die Veranstaltung und zog ein Resümee über das vergangene Jahr. Die Verbandsspiele der aktiven Mannschaften und der Jugend, sowie die Hobbyrunde fanden leider nicht statt. Die Doppel- und Mixed-Spiele der beliebten Clubmeisterschaften konnten ausgetragen werden.
Neuerungen gibt es bei den Trainingsaktivitäten: Dem Verein ist es gelungen, Stefan Bohlayer als Vereinstrainer zu gewinnen. Der DTB A-Trainer und Diplom-Sportwissenschaftler wird ab sofort gemeinsam mit Trainerassistent Leon Pfeil die gesamte Jugend trainieren und die aktiven Mannschaften auf die bevorstehende Saison vorbereiten.
Auch in diesem Jahr standen Wahlen der Vorstandspositionen an. In ihren Ämtern wieder gewählt wurden Martin Gärtner (Kassier), Ralf Gildhorn (Stellv. Sportwart), Axel Mann (Wirtschaftsführer) und Rainer Wägerle (Breitensportwart). Veränderungen in der Vorstandschaft gab es durch anstehende Neuwahlen. Andreas Stötter wurde zum Stellv. Vorsitzenden gewählt, Nadine Seufert zur Jugendwartin und Jana Zerweck zur Stellv. Jugendwartin. Die Mitglieder des Vereins haben Peter Kähler, Lukas May, Horst Schollenberger, Inge Trinkner und Désirée Umbach in den Ehrenrat gewählt.
Der Tennisclub blickt hoffnungsvoll auf einen ereignisreichen Sommer. Die Verbandsrunde steht an und das 3. Sonnenberg LK-Turnier ist für den 28. August geplant. Zudem wird die Italienische Woche mit selbstgemachten Pizzen und das traditionelle Oktoberfest stattfinden.
Lieber Mitglieder,
ab 7. Juni gilt die neue Corona-Verordnung:
Inzidenz unter 100 | Öffnungsstufe 1: Mit dem Tag des Außerkrafttretens der Maßnahmen des § 28b Absatz 1 IfSG gemäß § 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG
Max. 20 Personen.
Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises.
Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.
Auf weitläufigen Außensportanlagen sind auch mehrere getrennt voneinander Freizeit- und Amateursport treibende Personengruppen zulässig.
Wettkampfveranstaltungen mit bis zu 20 Sportlerinnen und Sportlern mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien.
Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
Inzidenz unter 100 | Öffnungsstufe 2: Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter
Keine Beschränkung für den Freizeit- und Amateursportbetrieb mehr.
Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten nega-tiven Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.
Auf weitläufigen Außensportanlagen sind auch mehrere getrennt voneinander Freizeit- und Amateursport treibende Personengruppen zulässig.
Wettkampfveranstaltungen ohne Beschränkung mit bis zu 250 Zu-schauerinnen und Zuschauern im Freien.
Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
Inzidenz unter 100 | Öffnungsstufe 3: Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter
Keine Beschränkung für den Freizeit- und Amateursportbetrieb mehr.
Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten nega-tiven Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet.
Auf weitläufigen Außensportanlagen sind auch mehrere getrennt voneinander Freizeit- und Amateursport treibende Personengruppen zulässig.
Wettkampfveranstaltungen ohne Beschränkung mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien.
Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
Inzidenz unter 50 | Inzidenz 5 Tage unter 50
Siehe Öffnungsstufe 3.
Die Öffnungsstufe 3 kommt direkt zur Anwendung.
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten.
Inzidenz unter 35 | Inzidenz 5 Tage unter 35
Siehe Öffnungsstufe 3.
Entfall Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises.
Einladung zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, den 28. Mai 2021 um 19.00 Uhr auf dem Clubgelände des TC Rot-Weiss Bönnigheim.
Die Veranstaltung findet im Freien vor dem Clubheim statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Beschlussfassung über Anträge
3. Berichte der Vorstandsmitglieder
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastungen
6. Wahlen
7. Erledigung der eingegangenen Anträge
8. Verschiedenes
a) Anfragen und Anregungen
b) Clubdienstkalender
c) Aussprache
Anträge der Mitglieder müssen gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden, Herrn Martin Haug, mit Begründung eingereicht sein. Die Corona-Verordnungen sind einzuhalten und es ist ein Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Veranstaltung zu tragen.
