Wie bereits berichtet, dürfen wir ab dem 1.7. wieder unsere Umkleide und die Duschen unter Einhaltung der gültigen Corona Regelungen benützen 25062020_CoronaVO_Sport

Auch unser Platz-Buchungstool muss nicht mehr vorgehalten werden, jeder kann wieder auf freien Plätzen spielen, nur weiterhin zwingend notwendig ist der Eintrag in die Anwesenheitsliste.

§ 2 (Corona VO Sport)
Allgemeine Vorgaben
(1) Wer eine öffentliche oder private Sportanlage oder Sportstätte betreibt, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 CoronaVO einzuhalten, zuvor ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 CoronaVO zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6 CoronaVO durchzuführen.
Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO.
Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 CoronaVO einzuhalten.
Der Betreiber kann diese Pflichten an Dritte, insbesondere an weitere Sportanbieter, übertragen; seine Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vorgaben nach Sätze 1 bis 3 bleibt davon unberührt.

§ 6 (Corona VO) 200623_Corona-Verordnung
Datenerhebung
(1) „Kontaktdaten zu erheben sind,  Verpflichteten von
Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und
Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit
und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben und
gespeichert werden.

Ein Stück Normalität kehrt zurück, ab dem 1.7.2020 dürfen wir wieder, unter Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln, die Umkleide und Duschräume benützen.

Bitte die entsprechenden Richtlinien beachten.

Am Sonntag gab es das erste Spiel unserer Damen I,  der unter Corona Bedingungen ausgetragenen WTB-Wettspielrunde 2020, ein spannendes Aufeinandertreffen in der Bezirksoberliga mit dem TC Ludwigsburg.

Bleibt gesund und bis bald beim Tennisspielen.

Wir öffnen unser Clubheim und schenken wieder Getränke aus, selbstverständlich unter strengster Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Regelungen und ausschließlich für unsere Mitglieder. Jeder der das Clubgelände betreten möchte, muss sich in die Anwesenheitsliste eintragen, wie bisher die Spieler auch schon.

 

Um die Abstandsregeln einzuhalten, werden die Tische sowohl im Clubheim als auch auf der Terrasse in einem Abstand von 1,5 m aufgestellt, an RUNDEN TISCHEN dürfen max. 3 Personen sitzen, an ECKIGEN TISCHEN max. 4 Personen. Die Tische und Stühle werden entsprechend gereinigt, wenn der Wirtschaftsdienst in der Zeit von von Montag bis Freitag von 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr tätig ist. Der Wirtschaftsdienst trägt selbstverständlich Mund-/ Nasenschutz und Handschuhe.
Speisen werden keine angeboten, da die Küche bis auf weiteres geschlossen bleibt, daher dürfen auch keine Teller und Besteck benützt werden.

Der Getränkeausschank soll in 3er-Teams pro Woche stattfinden, wobei es pro Abend ausreichend ist, wenn aus dem Team nur ein bis zwei Mitglieder anwesend sind und die Bewirtung, Tische und Stühle reinigen sowie das Auffüllen des Clubheim-Kühlschrankes übernehmen. Geöffnet wird Montag bis Freitag.
Somit ist der Aufwand einer Bewirtschaftungswoche überschaubar.
Der Wirtschaftskalender hängt seit Mittwoch 24.6.2020 wie gehabt im Clubheim aus, bitte tragt euch ein.

 

Die Regelungen zur Bewirtung liegen auch im Clubheim nochmals aus.