Wie bereits berichtet, dürfen wir ab dem 1.7. wieder unsere Umkleide und die Duschen unter Einhaltung der gültigen Corona Regelungen benützen 25062020_CoronaVO_Sport

Auch unser Platz-Buchungstool muss nicht mehr vorgehalten werden, jeder kann wieder auf freien Plätzen spielen, nur weiterhin zwingend notwendig ist der Eintrag in die Anwesenheitsliste.

§ 2 (Corona VO Sport)
Allgemeine Vorgaben
(1) Wer eine öffentliche oder private Sportanlage oder Sportstätte betreibt, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 CoronaVO einzuhalten, zuvor ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 CoronaVO zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6 CoronaVO durchzuführen.
Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 CoronaVO.
Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 CoronaVO einzuhalten.
Der Betreiber kann diese Pflichten an Dritte, insbesondere an weitere Sportanbieter, übertragen; seine Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vorgaben nach Sätze 1 bis 3 bleibt davon unberührt.

§ 6 (Corona VO) 200623_Corona-Verordnung
Datenerhebung
(1) „Kontaktdaten zu erheben sind,  Verpflichteten von
Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und
Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit
und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben und
gespeichert werden.