Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die
neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des CoronaVirus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.

Es gelten unter anderem folgende Regelungen: (Auszug!!)

Laut der Rechtsverordnung, die seit 18. März in Kraft tritt, ist der Betrieb von allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnlichen Einrichtungen, untersagt. Ebenso verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Auch von privaten Treffen im Freien oder geschlossenen Räumen, um gemeinsam Sport zu treiben, bittet der WLSB abzusehen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Die Tennisanlage des TC Rot-Weiss Bönnigheim, wird mit Wirkung vom 17.3.2020 bis auf Widerruf geschlossen!

1.Vorstand

Uwe Trinkner

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