Verlängerung Anmeldefrist Arbeitsdienst
Die Möglichkeit sich in die Arbeitsdienstliste 2025 einzutragen, wird bis einschließlich 30.04.25 verlängert.
Danach erfolgt für nicht eingetragene Mitglieder die Abbuchung der Arbeitsersatzleistung.
Mitglieder, die bei den vorgegebenen Arbeiten keinen Termin finden konnten aber trotzdem willig sind ihren Arbeitsdienst in 2025 abzuleisten,
bitte in die Liste Zusatzarbeiten mit der Tätigkeit ZBV eintragen .
Das Technikteam wird dann, in Absprache, eine adäquate Tätigkeit zuteilen.
Zum Arbeitsdienst (mind. 4 h p.a.) verpflichtet, sind alle aktiven Mitglieder von 18 Jahre bis 65 Jahre. D.h. 18-Jährige, die bis zum 31.12.24 das 18. Lebensjahr vollendet haben bis 65-Jährige, die am 31.12.24 das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.