Grundsätzlich besteht nach wie vor gemäß unserer Satzung eine Pflicht zur Bewirtung und zur Ableistung des Arbeitsdienstes.

Bedingt durch die Corona-Regelungen des Landes sind die Möglichkeiten, Dienste abzuleisten, noch eingeschränkt. Wir werden für Euch eine Lösung erarbeiten und Diese anbieten.

Arbeitsdienst

Die Arbeitsdienste werden individuell nach Bedarf definiert und angeboten. Im Herbst wird es noch genügend Möglichkeiten, den Arbeitsdienst abzuleisten, geben. Bei Fragen zum Arbeitsdienst könnt Ihr euch gerne an Jo wenden.

Wirtschaftsdienst

Es besteht im Moment die Möglichkeit sich für eine Bewirtungswoche bis zum Saisonende in der Liste im Clubheim einzutragen. Zur Zeit ist die Personenzahl auf drei pro Woche begrenzt. Mehr Personen sind für die momentanen Dienstzeiten nicht nötig. Es wird kein Essen angeboten und am Wochenende besteht keine Dienstpflicht.

Sollten sich die Corona-Regelungen ändern, werden sicherlich kurzfristig noch weitere Möglichkeiten zum Ableisten des Bewirtungsdienstes angeboten (Pizza-Woche, Bewirtung beim Turnier, Oktoberfest,…). Bei Fragen zum Wirtschaftsdienst könnt Ihr euch gerne an Laura und Axel wenden.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und wünschen auch weiterhin viel Spaß beim Tennis und auf der Anlage. Bleibt gesund und munter.

Der Vorstand

Liebe Mitglieder das Jahr 2020 war bisher für uns alle ein „besonderes“ Jahr, unsere geplante JHV musste unter Corona Bedingungen abgesagt und neu angesetzt werden.

Hiermit die Einladung zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 08. Oktober 2020 um 19:45 Uhr in den der Wiesentalhalle  in Hohenstein Kirchheimer Str. 1 · 74357 Bönnigheim.

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Beschlussfassung über Anträge
  3. Berichte der Vorstandsmitglieder
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastungen
  6. Wahlen u.a. den ersten Vorsitzenden
  7. Erledigung der eingegangenen Anträge
  8. Verschiedenes
  9. Anfragen und Anregungen
  10. Aussprache

 

Anträge der Mitglieder müssen gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden, Herrn Uwe Trinkner, mit Begründung eingereicht sein.